Sozialrecht

Von den sehr zahlreichen Regelungen der Sozialgesetzbücher ist jeder, wenn auch in unterschiedlicher Art und Weise, betroffen. 

Als Teilbereiche des Sozialversicherungsrechts gehören zum Sozialrecht zum Beispiel die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung.

Das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - das sogenannte Hartz 4) ist daneben von besonderer Bedeutung, da deren Aufgabe unter anderem die Sicherung des Existenzminimums ist. Eine solche Leistung ist auch die Sozialhilfe, die in einem weiteren Sozialgesetzbuch geregelt ist, dem SGB XII.

Ein weiterer wichtiger Teilbereich wird häufig als das „Behindertenrecht“ oder „Schwerbehindertenrecht“ bezeichnet. Das Sozialgesetzbuch IX heißt „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“.

Grundsätzlich ist die anwaltliche Tätigkeit im Sozialrecht die Reaktion auf die Entscheidung einer Behörde (Jobcenter, Versorgungsamt etc.). Aufgrund der relativ kurzen Frist von in der Regel einem Monat nach Zugang der Entscheidung empfiehlt es sich, möglichst umgehend nach Erhalt die anwaltliche Beratung zu nutzen.

Ihr Rechtsbeistand im Sozialrecht Susanne Krug